Häufige Fragen über die Monarchie

Leider kursieren eine Menge Unwahrheiten über die Monarchie und ihre Anhänger. Auf dieser Seite sollen verschiedene Einwände und Anfragen zur Monarchie aufgegriffen und beantwortet werden.

 

Hat uns unser letzter Kaiser nicht in den ersten Weltkrieg geführt?

 

Viele Deutsche stehen ihrem einstigen Kaiserreich ablehnend gegenüber mit der Begründung, die Monarchie habe unser Land in den ersten Weltkrieg gesteuert. Bedauerlicherweise kursieren viele unreflektierte Vorurteile über den vorerst letzten deutschen Kaiser Wilhelm II., die sich fest in der öffentlichen Meinung etabliert haben. Auf der Netzseite www.wilhelm-der-zweite.de werden diese falschen Ansichten über den Kaiser kritisch hinterfragt und widerlegt. Dieses Thema soll hier nicht näher ausgeführt werden, weil es a) auf der genannten Seite bereits getan wurde und es b) zur Verteidigung der deutschen Monarchie nicht zwingend notwendig ist (warum, wird unten dargelegt werden). Soviel sei gesagt: Die Ereignisse im Europa des des frühen 20. Jahrhunderts, die in den Ersten Weltkrieg mündeten, müssen auf dem Hintergrund ihrer Zeit betrachtet werden. Die Epoche des Imperialismus war von Skepsis und Konkurrenz, mitunter Feindschaft zwischen den Großmächten geprägt und wie ihre Völker sind auch deren Herrscher stets Kinder ihrer Zeit – das betrifft nicht nur die gekrönten, sondern auch die gewählten Oberhäupter der damaligen Staaten (z.B. USA und Frankreich) – und müssen im Rahmen ihrer Umwelt verstanden werden. Es ist unsinnig, an vergangene Zeiten, die sich nun einmal auch geistesgeschichtlich von der unseren unterscheiden, die Maßstäbe des 21. Jahrhunderts anzulegen: So entspricht z.B. das Deutsche Kaiserreich natürlich keineswegs heutigen demokratischen Richtlinien, war aber zu seiner Zeit das demokratischste Land der Welt.

Zur obigen Frage ist auf diesem Hintergrund zu sagen, dass die Argumentation nicht den geringsten Sinn ergibt, die deutsche Monarchie gehöre in der Abstellkammer der Geschichte weggeschlossen, weil ihre neuerliche Einführung uns in die akute Kriegsgefahr von 1914 zurückversetzen würde. Dieser Absurdität entspricht leider tatsächlich die Meinung so manches Deutschen: Nie wieder einen Kaiser, denn wir wollen keinen neuen Weltkrieg. Die Unsinnigkeit eines solchen Denkens offenbart die Tatsache, dass die Monarchie sich in vielen Staaten unserer Zeit bewährt hat: Ein Blick z.B. auf die heutigen Königreiche Europas beweist, dass die Monarchie keinesfalls ausgedient hat, sondern um kein Stück weniger zeitgemäß ist als die Republik, der die Monarchie noch dazu weitaus überlegen ist (siehe dazu Warum Monarchie?).

Zudem sollte bedacht werden, dass derartige Behauptungen eine grobe Beleidigung der Person des deutschen Thronprätendenten und seiner Familie darstellen.

Äußerst bemerkenswert ist darüber hinaus die ernüchternde Tatsache, dass die schrecklichsten Regime der Geschichte (das Dritte Reich, die Sowjetunion unter Lenin und Stalin, Frankreich unter den Jakobinern, der Irak unter Saddam Hussein, die DDR, China unter Mao, Uganda unter Idi Amin, usw.) keine Monarchien waren, sondern allesamt Republiken (was die Verbrechen einiger monarchischer Staaten nicht relativieren soll). Die Geschichte lehrt uns daher viel eher, die Republik statt der Monarchie infrage zustellen, nicht andersherum.

 

Ist eine Monarchie nicht viel zu teuer?

 

Diese Frage liegt angesichts des repräsentativen Glanzes einer Monarchie nahe, aber faktisch sind Monarchien in der Regel die kostengünstiger als Republiken. Die britische Monarchie beispielsweise ist die teuerste in Europa, kostet aber nur halb soviel wie das französische Präsidialamt. Der deutsche Bundespräsident ist etwa anderthalbmal so teuer wie die britische königliche Familie. Es ist in der Tat bedenklich, dass in der Republik durch eine einzige Person (und zusätzlich sämtliche lebende Vorgänger im Amt) größere Unkosten anfallen als in einer Monarchie für eine gesamte Familie.
Darüber hinaus entfällt in einer Monarchie der finanzielle Aufwand für Präsidentschaftswahlen. In der Bundesrepublik muss dagegen alle fünf Jahre eine neue Wahl bezahlt werden – der Zahlende ist letztlich der deutsche Steuerzahler, der bei dieser Wahl nicht einmal mitentscheiden darf (dazu weiter unten mehr).

 

Widerspricht ein nicht wählbares Staatsoberhaupt nicht den Regeln der Demokratie?

 

Ein Blick auf die europäischen Königreiche zeigt, dass Monarchie und Demokratie keine Gegensätze sind. Schweden, Belgien, das Vereinigte Königreich oder Spanien sind genauso freie und fortschrittliche Staaten wie Deutschland eines ist. Die politische Entscheidungsgewalt liegt in diesen Ländern beim vom Volk gewählten Parlament und dem Monarchen kommen sehr begrenzte Befugnisse zu. Die Tatsache, dass das Staatsoberhaupt nicht gewählt wird, ist gerade die Stärke der Monarchie gegenüber der Republik: Ihr Oberhaupt ist nicht in die schädlichen Wahlkampfstreitereien und -intrigen der Parteien verwickelt und auch nicht von den Parteien abhängig. Ein Monarch ist ihnen übergeordnet und bildet somit im Gegensatz zu einem Präsidenten eine wirklich ausgleichende, übergeordnete und eben „unparteiische“ Institution.

An dieser Stelle ist mit speziellem Blick auf Deutschland einzubringen, dass es dem deutschen Volk ohnehin nicht möglich ist, sein Staatsoberhaupt selbst zu wählen: Der Bundespräsident wird von der (nur für diesen Zweck vom Präsidenten des Bundestages einberufenen) Bundesversammlung gewählt, d.h. von den Mitgliedern des Bundestages sowie auserkorenen Mitgliedern der Landtage. Hier mag man entgegnen, dass diese Politiker vom Volk gewählt sind und damit ihre Wahl demokratisch legitimiert sei, dies entpuppt sich jedoch bei genauerem Hinsehen als sehr brüchige Theoriefindung. Zur Veranschaulichung soll die Bundespräsidentenwahl 2009 als Beispiel genommen werden:
Bei der Bundespräsidentenwahl am 23. Mai 2009 lag die Gesamtstimmenzahl bei 1.223; die Bundesrepublik hatte zu diesem Zeitpunkt etwa 75 Millionen Staatsbürger (Gesamteinwohnerzahl: Etwa 82,1 Millionen). 75 Millionen durch 1.223 geteilt ergibt 61.324,61161; folglich repräsentierte jeder der 1.223 Abgeordneten der Bundesversammlung etwa 61.325 Bundesbürger. Es drängt sich die simple Frage auf, wie ein einziger Abgeordneter mit einer einzigen Stimme mehrere Zehntausend deutsche Staatsbürger vertreten will: Dies würde nur in dem unmöglichen Fall funktionieren, dass die Wahl der Bundesversammlung das genauestens gleiche Ergebnis hervorbringt, wie es bei einer direkten Präsidentenwahl des Volkes der Fall gewesen wäre – und dann auch nur im Falle einer (faktisch ebenfalls unmöglichen) Wahlbeteiligung von 100%. Das bedeutet auf 2009 angewandt folgendes: Der amtierende Bundespräsident Horst Köhler (CDU) erlangte bei der Wahl 613 Stimmen, Gesine Schwan (SPD) 503: Diese Wahl ist ausschließlich dann legitim, wenn tatsächlich auch anstelle der Abgeordneten 613 x 61.324,61161 ≈ 37.591.987 Bundesbürger für Horst Köhler und 503 x 61.324,61161 ≈ 30.846.280 für Gesine Schwan gestimmt hätten. Eine solche Deckungsgleichheit der Stimmenverteilung in der Bundesversammlung einerseits und der theoretischen Stimmenverteilung in der Wählerschaft andererseits ist niemals gewährleistet – schon allein, weil es unmöglich ist, dies nachzuprüfen.
Die Schlussfolgerung aus dieser Faktenlage ist, dass die Wahl des deutschen Bundespräsidenten nicht im Sinne des Volkes durchführbar und somit auch nicht demokratisch legitimiert ist. Noch schlimmer wäre es, würde der Bundespräsident direkt durch das Volk gewählt: Schon im jetzigen System kann er als Vertreter einer Partei keine einigende Institution für die Deutschen sein; wie tief würde dann erst ein direkt gewählter Amtsinhaber das Volk teilen? Es bleibt die Frage, ob man nun in der Konsequenz einen Kaiser einsetzt, der um der Gerechtigkeit dem Volk gegenüber willen gar nicht zur Wahl steht, oder ob es weiterhin eines Bundespräsidenten bedarf, den ein politischer Auserwähltenkreis über die Köpfe der Deutschen hinweg ins Amt wählt.

 

Wie kann in einer Demokratie ein Amt vererbt werden?

 

Häufig wird die Weitergabe des ersten Amtes im Staat per Erbfolge als rückständig und vordemokratisch betrachtet. Dabei wird leider übersehen, dass genau das eine große Stärke der Monarchie darstellt: Ein zukünftiger Monarch wächst von klein auf stetig in sein späteres Amt hinein; der Regent kann seinen Nachfolger durch eine Fülle jahrelanger, wenn nicht sogar jahrzehntelanger Berufserfahrung bereichern, was nur möglich ist, weil die Krone in der Familie bleibt. Keinem gewählten Präsidenten der Welt ist eine solche Vorbereitung auf das Amt zugänglich. Und wem nützt ein zwar gewähltes aber ungeeignetes Staatsoberhaupt? Zu diesem Thema ist bereits unter Warum Monarchie? geschrieben.

Oft geäußert ist auch der Einwand, ein Präsident zeichne sich gegenüber einem Monarchen dadurch aus, dass er sich seine Stellung durch Leistungen erarbeitet habe. Es ist erstens sehr fraglich, ob nicht viel eher der Wille des Parteienkaders über die Besetzung des Amtes entscheidet. Zweitens ist es interessant, dass die Präsidentschaftskandidaten vor der Wahl, zu der sie antreten, so gut wie niemandem im Volk bekannt sind, aber dann jeder Monarchiekritiker genau wissen will, dass die betreffende Person zufriedenstellende Leistungen hervorgebracht habe. Überhaupt ist erst einmal die Frage befriedigend zu beantworten, welche Kriterien denn für einen zukünftigen Präsidenten zu Rate zu ziehen seien: Wann ist denn bitte jemand ein geeigneter Bundespräsident? Welche Leistungen müssen denn vorliegen? Und wer will dies entscheiden? Gewiss ist im Gegensatz dazu jedenfalls, dass ein Monarch, der dank der Erbfolge von Kindesbeinen an auf sein Amt vorbereitet ist, in der Lage sein wird, seine Aufgaben mindestens zufriedenstellend wahrzunehmen.

 

Steht eine Monarchie nicht im Widerspruch zur Bibel?

 

Es gab bereits den Einwand, die Einführung der Monarchie stehe Gottes Willen entgegen. Begründet wird dies mit einer Textstelle aus 1. Samuel 8 im Alten Testament der Bibel: Der Volksführer („Richter“) Samuel wird von den Israeliten aufgefordert, einen König einzusetzen, weil sein Leben sich dem Ende zuneigt und seine Söhne aufgrund ihres korrupten Lebenswandels als Nachfolger nicht in Betracht kommen. Im Gebet erhält Samuel folgende Antwort von Gott: „Gehorche der Stimme des Volks in allem, was sie zu dir gesagt haben; denn sie haben nicht dich, sondern mich verworfen, dass ich nicht mehr König über sie sein soll“ (1. Sam 8,6). Wie der Text eindeutig zeigt, lehnt Gott die Monarchie an sich keineswegs ab: Es geht darum, dass das Volk Israel nicht länger unmittelbar von Gott regiert werden wollte, wie es bis dahin geschehen war, sondern es wollte lieber ein sichtbares, menschliches Oberhaupt haben, wie es auch bei den Heiden der Fall war: „Ein König soll über uns sein, dass wir auch seien wie alle Heiden“ (Vers 19-20) – die Israeliten eiferten demnach hier dem Beispiel der heidnischen Nachbarvölker nach, was ihrer Bestimmung als auserwähltes Volk Gottes widerspricht. In 2. Mose 19,6 heißt es: „Ihr sollt mir ein Königreich von Priestern und ein heiliges Volk sein“. Das hebräische Wort für „heilig“ (kadosch) bedeutet konkret „ausgesondert“: Israel sollte als heiliges Volk für Gott ausgesondert, herausgehoben sein, nicht den heidnischen Völkern gleich. Der Kritikpunkt ist also der Umstand, dass das damalige jüdische Volk einen menschlichen König Gottes unmittelbarer Herrschaft vorzog und den Herrn damit verwarf; die generelle Ablehnung der Monarchie aber ist biblisch nicht haltbar. Vielmehr ruft der Apostel Petrus auf: „Ehrt jedermann, habt die Brüder lieb, fürchtet Gott, ehrt den König!“ (1. Petr 2,17).

 

Würde die Einführung der Monarchie nicht gegen das Grundgesetz verstoßen?

 

Werfen wir zur Beantwortung dieser Frage einen Blick in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 20, Absatz 2 (in der juristischen Umgangssprache häufig „Ewigkeitsklausel“ genannt) legt fest:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Das Grundgesetz schreibt also für die Dauer seiner Gültigkeit die Staatsform Republik vor, denn wenn alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat, bezieht das auch das Amt des Staatsoberhauptes ein. Allerdings wird häufig außer Acht gelassen, dass das Grundgesetz seit seiner Abfassung im Jahre 1949 als Übergangslösung eingesetzt ist: Es mag zwar heute de facto als Verfassung der Bundesrepublik betrachtet werden, das ist es aber nicht. Artikel 146 lautet:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Dies ist seit damals bis heute nicht geschehen: Die Bundesrepublik hat juristisch gesehen keine Verfassung, denn es ist so vorgesehen, dass das deutsche Volk erst noch über eine Verfassung frei abstimmen muss. Sobald dies geschieht, wird das Grundgesetz hinfällig sein. An diesem Punkt können die Monarchisten in Deutschland ansetzen: Während der Gültigkeitsdauer des Grundgesetzes ist die Restauration der Monarchie in der Tat nicht möglich (gemäß Artikel 79, Absatz 3 dürfen u.a. die in Artikel 20 – s.o. –  niedergelegten Grundsätze nicht abgeändert werden), aber es selbst ermöglicht gemäß Artikel 146 dem deutschen Volk per Abstimmung eine Verfassung einzusetzen, in welcher die Monarchie als Staatsform verankert ist. Somit bewegen sich die deutschen Monarchisten im gesetzlichen Rahmen der Bundesrepublik. Das vollständige Grundgesetz kann im Internet unter www.dejure.org eingesehen werden.


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