Was ist Monarchie?

Allgemeines

 

Der Begriff Monarchie setzt sich aus den griechischen Wörtern monos („ein“, „eine/r/s“) und archein („herrschen“) zusammen und bedeutet übersetzt „Alleinherrschaft“. Er bezeichnet eine Staats- bzw. Regierungsform, in der ein Monarch oder eine Monarchin Staatsoberhaupt ist. In der Regel stammen diese Personen aus einer adeligen Familie, einem so genannten Haus (z.B. Haus Hohenzollern, Haus Windsor, usw.), auch Dynastie genannt. Die Titel von Monarchen sind dabei von Land zu Land unterschiedlich: So hat beispielsweise Japan (momentan als einziges Land der Welt) einen Kaiser, das Vereinigte Königreich hat eine Königin, Brunei einen Sultan, Luxemburg einen Großherzog, Katar einen Scheich und Monaco einen Fürsten.

In Erbmonarchien (siehe dazu unten Erb- und Wahlmonarchie) wird der Herrschaftsanspruch eines Monarchen in der Regel auf die Einsetzung durch Gott oder allgemeiner eine göttliche Bestimmung zurückgeführt. In vielen bestehenden und ehemaligen Monarchien enthält der Titel des gekrönten Staatsoberuauptes die Formel „von Gottes Gnaden“ (so z.B. in Deutschland, Frankreich oder dem Vereingten Königreich). Die Geschichte zeigt, dass der Monarch auch selbst als Gottheit oder Wesen göttlicher Abstammung verehrt werden konnte (sehr verbreitet in antiken Reichen, z.B. im alten Ägypten oder im Römischen Reich aber auch in neuerer Zeit, z.B. im Kaiserreich China oder bis nach dem zweiten Weltkrieg in Japan), in den meisten heutigen Monarchien ist dies jedoch seit sehr langer Zeit nicht mehr der Fall.

 

Formen der Monarchie

 

Die Tatsache, dass „Monarchie“ übersetzt „Alleinherrschaft“ bedeutet, führt heute leider zu dem verbreiteten Missverständnis, dass es sich dabei generell um eine undemokratische Staatsform handelt, in welcher allein der Monarch die politische Macht inne hat, „Monarchie“ wird also fälschlicherweise oft mit „absolute Monarchie“ gleichgesetzt. Diesen Eindruck vermittelt z.B. bedauerlicherweise auch der Einbürgerungstest der Bundesrepublik, in welchem eine Frage lautet „Das Dritte Reich war eine... a) Diktatur, b) Demokratie, c) Monarchie, d) Räterepublik“. Dieses Missverständnis geht vermutlich auf den historischen Umstand zurück, dass die Republik (als Gegenstück zur Monarchie) ihren großen Vormarsch zur Zeit der französischen Revolution (1789-1799) begann, also zu einer Zeit, in der es es sich bei einer Monarchie in der Regel auch um eine absolute handelte: Die demokratischeren Systeme etablierten sich (abgesehen von Großbritannien) erst zu späterer Zeit. Über die Jahrhunderte hinweg haben sich aber unter den Staaten mit einem Monarchen als Oberhaupt zusätzlich zur absoluten zwei weitere Formen herausgebildet: Die konstitutionelle und die parlamentarische. Aufgrund dieses Wandels ist unter dem Begriff „Monarchie“ heutzutage (entgegen der eigentlichen Übersetzung des Wortes) faktisch ganz allgemein ein Staats- oder Regierungssystem mit einem royalen Oberhaupt gemeint.

 

1. Die absolute Monarchie

 

Hier hat der Monarch hat die volle und uneingeschränkte Regierungsmacht inne, er allein fällt letztlich alle politischen Entscheidungen und steht über allen Gesetzen, gerichtlichen Beschlüssen und Urteilen. Das Wort „absolut“ leitet sich vom lateinischen absolere ab, was „loslösen“ bedeutet, ein absolut regierender Monarch gilt als legibus absolutus, d.h. „von den Gesetzen losgelöst“. Gegenwärtig (2009) gibt es nur noch fünf absolute Monarchien auf der Welt: Brunei, Saudi-Arabien, Oman, Swaziland und die Vatikanstadt. Besonders verbreitet war diese Staatsform in vergangenen Jahrhunderten – ein anschauliches Beispiel ist das Königreich Frankreich im 17. und 18. Jahrhundert (unter den Königen Louis XIV., Louis XV. und Louis XVI.).

 

2. Die konstitutionelle Monarchie

 

In einer konstitutionellen Monarchie ist zwar – wie in einer absoluten – der Monarch der politische Entscheidungsträger, allerdings ist seine Macht nicht uneingeschränkt, sondern durch die Verfassung (Konstitution) des Staates eingegrenzt. In Jordanien und Marokko ist der König beispielsweise Oberbefehlshaber der Streitkräfte und ernennt den zuvor vom Volk gewählten Regierungschef und dessen Kabinett. In Luxemburg ernennt der Großherzog ebenfalls die Regierung, er hat das Recht, sie zu entlassen und das Parlament aufzulösen (wovon allerdings noch kein luxemburgischer Monarch gebrauch gemacht hat).

 

3. Die parlamentarische Monarchie

 

Die parlamentarische Monarchie ist eine Unterform der konstitutionellen. Der Unterschied besteht darin, dass die Regierungsgewalt hier in den Händen des Parlamentes liegt, während der Monarch so gut wie keine politische Macht innehat und hauptsächlich repräsentative Aufgaben wahrnimmt. Das beste Beispiel für diese Staatsform ist Japan: Die politischen Befugnisse des Kaisers sind praktisch auf Null reduziert. Allerdings ist dies der Extremfall: Auch im parlamentarischen System können einem Monarch politische Vollmachten zukommen, z.B. die Bestätigung eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes per Unterschrift.

 

4. Die parlamentarisch-konstitutionelle Monarchie

 

Dies ist genau genommen keine eigene Form der Monarchie, sondern wie der Name sagt eine Mischform aus konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie: In dieser Staatsform hat der Monarch einerseits gewisse durch die Verfassung geregelte politische Befugnisse (konstitutionelles System), die Regierung liegt aber trotzdem in der Hand der gewählten vVolksvertretung (parlamentarisches System). Trotzdem ist die parlamentarische Monarchie eine Unterform der konstitutionellen, weil konstitutionell zunächst allgemein das Gegenstück zu absolut darstellt (der Begriff „Parlamentarische Monarchie“ ist z.B. in der englischen Sprache unüblich, dort wird in der Regel nur zwischen absolute monarchy und constitutional monarchy unterschieden). Eine solche parlamentarisch-konstitutionelle Mischform findet sich z.B. im Vereinigten Königreich: Sowohl der britische Monarch als auch das Parlament können die Regierung absetzen, der Monarch ernennt den gewählten Premierminister, die eigentliche Regierungsgewalt liegt beim Parlament.

 

Erb- und Wahlmonarchie

 

Über die Unterscheidung zwischen absoluter, konstitutioneller und parlamentarischer Monarchie hinaus wird zwischen Erb- und Wahlmonarchie differenziert. Die Erbmonarchie findet sich in etwa 90% aller gekrönten Staaten: Dort wird, wie der Name schon sagt, das erste Amt innerhalb des regierenden Hauses an den Thronfolger weitervererbt. Jeder Monarch erbt hier nach dem Tod seines Vorgängers das Amt von diesem und nach dem eigenen Tod erbt es der Nachfolger.

In einer Wahlmonarchie (heute nur noch in Andorra, Malaysia, dem Vatikan und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu finden) wird das Staatsoberhaupt dagegen gewählt. Der Unterschied zur Republik besteht darin, dass sowohl der Kandidaten- als auch der Wählerkreis eingeschränkt sind: In Malaysia beispielsweise wählen die neun Sultane des Landes alle fünf Jahre einen aus ihrem Kreis zum König. Auch im Vatikan ist dieses System etabliert: Der Papst ist nicht nur Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche, sondern gleichzeitig auch der Monarch des Vatikans. Als solcher wird er von den Kardinälen im so genannten „Konklave“ gewählt (wahlberechtigt sind alle Kardinäle, die zum Zeitpunkt der Sedisvakanz – also der Zeit, in der das Papstamt unbesetzt ist – ihr achtzigstes Lebensjahr noch nicht vollendet haben), wobei die Kandidaten ebenfalls nur aus ihrer Mitte sein dürfen (der Papst und die Kardinäle sind hier als geistlicher Adel zu verstehen).

 

Liste aktueller Monarchien

 

Eine Liste gegenwärtiger Monarchien findet sich im Artikel „Monarchie“ der Wikipedia.

 

Zahlen und Fakten

 

Heute (Stand 2009) gibt es unter den unabhängigen, von den Vereinten Nationen anerkannten Staaten 43 Monarchien, dazu kommt der Vatikan als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt. Unter den 192 anerkannten unabhängigen Ländern (plus Vatikan = 193) machen sie also etwa 22,7% (44 von 193) der Staaten der Welt aus. Von diesen 44 Monarchien sind 40 Erbmonarchien, folglich sind circa 90,9% der Monarchien und 20,7% der Staaten insgesamt Erbmonarchien (Wahlmonarchien: Genau 10% der Monarchien und etwa 2% der Staaten insgesamt).

 

Neben den anerkannten und unabhängigen Monarchien existieren auch subnationale Königreiche, die innerhalb eines offiziell bestehenden Staates liegen und Teil von diesem sind. Beispiele aus einer sehr großen Anzahl sind Ankole, Buganda, Bunyoro, Busoga und Toro, die allesamt in Uganda liegen, die Maori-Monarchie in Neuseeland oder das Zulu-Königreich, das zu Südafrika gehört. Oft handelt es sich dabei um traditionelle Monarchien indigener Bevölkerungsgruppen: Die meisten dieser Länder sind entsprechend in Afrika, Amerika, Asien oder im Pazifikraum zu finden.


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